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Das Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH und GOÄ)
Private Krankenversicherungen erstatten die Rechnungen für eine osteopathische Behandlung entweder ganz oder teilweise. Maßgeblich dafür ist, ob und in welcher Höhe der entsprechende Tarif (Voll- oder Zusatzversicherung) die Leistungen von einem Osteopathen bzw. Heilpraktiker abdeckt. Deine PKV kann dir dazu Auskunft erteilen.
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Aktuell werden meine Behandlungen noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Dies ändert sich im Frühjahr 2025.
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Selbstzahler können sich selbstverständlich jederzeit behandeln lassen.
KOSTENÜBERNAHME
KOSTEN
Setz dich gerne mit mir in Verbindung, um gemeinsam zu überlegen, an welchen Themen wir arbeiten wollen. In dringenden Fällen sind auch kurzfristige “Notfalltermine” möglich.
In der Regel dauert eine Behandlung etwa eine Stunde. Das optimale und von mir empfohlene Behandlungsintervall liegt bei 4-6 Wochen. Natürlich gehst du keine Verpflichtung ein und kannst jederzeit entscheiden, ob weitere Behandlungen sinnvoll sind.
Eine ca. 60-minütige Einzelsitzung kostet zwischen 100 und 120 Euro. Hinzu kommen im Reitsport meine Anfahrtskosten, die sich nach der Entfernung und der Anzahl der Behandlungen an einem Ort richten. Diese können wir gerne vorab miteinander besprechen. Insgesamt gilt für die Behandlungen am Menschen eine Befreiung von der Umsatzsteuer, im Unterschied zu den Behandlungen bei Pferden.
Da ich meine Termine planen muss, behalte ich mir vor, für Termine, die nicht bis zum Abend vorher abgesagt werden, eine Ausfallgebühr zu berechnen. Ich bitte dafür um Verständnis.

